Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Bedeutung für Ihr Unternehmen
Wohl jede*r kennt den Moment, wo beim Lesen eines Textes der Verstand blockiert und man der Verfasserin oder dem Verfasser innerlich zuruft: Hallo, kannst du das nicht klarer sagen? Willst du dich vielleicht damit brüsten, dass ich dich kaum verstehe? Die Idee der Leichten Sprache geht noch weiter: Allgemeinverständlichkeit ist oberstes Gebot – ein Text soll so geschrieben sein, dass möglichst alle ihn verstehen.

Die Entstehung der Leichten Sprache
Die Idee der Leichten Sprache kommt aus den USA, hat sich aber auch schon seit Längerem in Deutschland etabliert. Seit 2011 gibt es sogar ein Gesetz, das Behörden und öffentliche Einrichtungen verpflichtet, Texte auf ihren Internetseiten in Leichter Sprache zu verfassen: die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung oder kurz BITV 2.0. Ziel ist es, Menschen mit ausgeprägten Lern- oder Leseschwierigkeiten und Menschen, die kaum Deutsch sprechen, das Verständnis von Texten zu erleichtern. Immerhin zählen in Deutschland rund 7 Millionen Bürgerinnen und Bürger zu dieser Gruppe – allein diese Zahl zeigt schon, wie wichtig es ist, barrierefreie Texte in Leichter Sprache zu verfassen (vgl. Netzwerk Leichte Sprache).
Leichte Sprache und Einfache Sprache: Was ist der Unterschied?
Wichtig: Leichte Sprache ist etwas anderes als Einfache Sprache. Der Hauptunterschied: Einfache Sprache – die für Menschen mit Lese- und Rechtschreibschwäche, mangelhaften Sprachkenntnissen oder leichten geistigen Beeinträchtigungen gedacht ist – hat keine definierten Regeln, Leichte Sprache schon. So kommt Leichte Sprache mit kurzen Sätzen ohne Kommas und Nebensätze aus. Zusammengesetzte Wörter können durch den Bindestrich oder den sogenannten Medio∙punkt voneinander getrennt werden, um die Bedeutung klarer zu machen. Zudem kommen häufig erklärende Abbildungen vor (vgl. Netzwerk Leichte Sprache). Es ist gar nicht so leicht, in Leichter Sprache zu schreiben: Dieser Text etwa ist nur in relativ einfacher, aber weder in Einfacher noch in Leichter Sprache verfasst.

Neue Vorgaben für Website-Betreiber*innen
Nicht minder wichtig: Neben der Behördenwelt wird zukünftig auch die Wirtschaft auf leichte Verständlichkeit achten müssen. Das entscheidende Stichwort ist selbst alles andere als niedrigschwellig: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder kurz BFSG. Es sieht vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab dem 28.6.2025 barrierefrei sein müssen. Diese Regelung gilt zum Beispiel für den gesamten Onlinehandel. Nicht eindeutig festgelegt ist allerdings bisher, ob das Kriterium der Barrierefreiheit bereits durch Einfache Sprache erfüllt ist oder zwingend Leichte Sprache erfordert.
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