Zeugnisse, Urkunden, Verträge & Co. – beglaubigte Übersetzungen
Sie benötigen Übersetzungen von offiziellen Dokumenten – inklusive Beglaubigung? Bei uns können Sie Ihre vertraulichen und persönlichen Unterlagen zur Übersetzung in Auftrag geben: professionell und mit offiziellem Stempel.
Sie benötigen Übersetzungen von offiziellen Dokumenten – inklusive Beglaubigung? Bei uns können Sie Ihre vertraulichen und persönlichen Unterlagen zur Übersetzung in Auftrag geben: professionell und mit offiziellem Stempel.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Sie wollen heiraten, aber Sie und Ihr*e Partner*in haben nicht dieselbe Staatsangehörigkeit? Sie wollen ein Unternehmen im Ausland gründen oder Sie und Ihre Vertragspartner*innen sprechen nicht dieselbe Sprache? Dann kann es sein, dass Sie offizielle Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen oder Geschäftsunterlagen wie Handelsregisterauszüge und Verträge in Form einer beglaubigten Übersetzung benötigen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die amtlich bestätigte Übersetzung eines Dokuments. Sie muss eine getreue Wiedergabe des Originaldokuments sein, sowohl im Inhalt als auch in der Form. Eine beglaubigte Übersetzung ist stets mit dem Stempel und der Unterschrift eines amtlich ermächtigten Übersetzers bzw. einer amtlich ermächtigten Übersetzerin zu versehen. Hiermit werden die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gern weiter!
Alle Dokumente im Überblick
Wir übersetzen zum Beispiel private Dokumente wie
- Abiturzeugnisse, Hochschulzeugnisse, Diplome, akademische Urkunden
- Arbeitszeugnisse, Referenzen, Arbeitgeberbescheinigungen
- Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Erbscheine
- Ledigkeitsbescheinigungen, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile
- Einbürgerungsurkunden, Aufenthaltstitel, Arbeitspapiere
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Ausweisdokumente wie Reisepass, Personalausweis, Führerschein
- Steuerbescheide
und geschäftliche Dokumente wie
- Gesellschaftsverträge
- Dienst- und Werkverträge
- Satzungen
- Handelsregisterauszüge
- Vollmachten
- Zwischenbilanzen
Ihr Dokument ist nicht dabei? Kein Problem – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir besprechen gemeinsam, was genau Sie für Ihr Vorhaben benötigen.
Wenn Sie mögen, können Sie uns Ihre Dokumente auch vorab per E-Mail zusenden, damit wir eine möglichst genaue Einschätzung vornehmen können.
Keine Sorge, Ihre Unterlagen sind bei uns in sicheren Händen!
Zufriedene Kund*innen
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Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen & Co: So arbeiten wir
Zuständig für die beglaubigten Übersetzungen ist bei uns Susanne Schatz. Sie ist allgemein ermächtigte Übersetzerin vor dem Oberlandesgericht Schleswig für die Sprachen Spanisch und Englisch. Als erfahrene Übersetzerin für die Fachrichtung Recht folgt Frau Schatz den strengen behördlichen Vorgaben und fertigt Ihre beglaubigte Übersetzung sorgfältig und mit dem erforderlichen Fachvokabular an.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Ihre persönlichen Dokumente sind meist so individuell wie Sie selbst. Daher können wir an dieser Stelle keine allgemeingültige oder verbindliche Preisangabe machen. Wenn Sie uns aber einen kurzen Blick auf Ihre Dokumente werfen lassen, erhalten Sie von uns umgehend ein unverbindliches Angebot über die zu erwartenden Kosten.
Unsere Sprachen
- Deutsch–Englisch
- Englisch–Deutsch
- Spanisch–Englisch
- Englisch–Spanisch
- Deutsch–Spanisch
- Spanisch–Deutsch
Wie wir im Übersetzungsbüro arbeiten
1. Sie senden uns die gut lesbaren Dokumente als PDF-Datei zu.
Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte an,
a) in welche Sprache die Übersetzung erfolgen soll,
b) zu welchem Zweck die übersetzten Dokumente benötigt werden,
c) zu wann die Übersetzungen fertiggestellt sein soll und
d) wie viele Ausfertigungen Sie benötigen.
2. Nach Ansicht der Dokumente erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Bitte beachten Sie, dass bei der Berechnung nicht nur die Textmenge, sondern auch der Formatierungsaufwand eine Rolle spielt.
3. Sie erteilen uns den Auftrag – eine kurze E-Mail genügt.
Privatkunden bitten wir beim ersten Auftrag um Zahlung per Vorkasse. Bei Folgeaufträgen ist eine Bezahlung auch nach Zustellung der beglaubigten Übersetzung(en) möglich.
4. Wir fertigen die Übersetzung an und senden sie Ihnen digital und/oder per Post zu, auf Wunsch auch als Einwurfeinschreiben.
Häufige Fragen
Das hängt ganz von ihrem Umfang ab. Grundsätzlich streben wir eine zeitnahe Fertigstellung an, da persönliche Dokumente meist kurzfristig benötigt werden. Wenn möglich, planen Sie bitte fünf Arbeitstage ein, wenn es sich um ein Standarddokument wie eine Geburts- oder Heiratsurkunde handelt. Bei umfangreicheren Dokumenten kann es auch mal etwas länger dauern.
Nicht zwingend. Mittlerweile – nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie – wird es von den meisten Behörden und Institutionen allgemein akzeptiert, wenn Sie uns eine digitale Kopie zur Verfügung stellen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern ermöglicht uns zudem eine kontaktlose Zusammenarbeit. Aus dem Beglaubigungsvermerk geht dann hervor, dass die Übersetzung auf der Grundlage der Kopie angefertigt wurde. Achtung: Bitte versenden Sie die Unterlagen als PDF-Dokument, nicht als JPG- oder TIFF-Datei.
Laut den gerichtlichen Vorgaben muss eine beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden & Co. optisch genauso aufgebaut sein wie das Original. Über der Übersetzung muss deutlich geschrieben stehen, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt. Das Ende der Übersetzung muss klar ersichtlich sein. Dies wird durch einen Strich unter dem Inhalt der Urkunde gekennzeichnet. Es folgt ein Beglaubigungsvermerk mit Datum, Unterschrift und Stempel des ermächtigten Übersetzers oder der Übersetzerin. Das Dokument, das für die Übersetzung vorgelegen hat, muss hinten angeheftet sein.