Zeugnisse, Urkunden, Verträge & Co. – beglaubigte Übersetzungen

Sie benötigen Übersetzungen von offiziellen Dokumenten – inklusive Beglaubigung? Bei uns können Sie Ihre vertraulichen und persönlichen Unterlagen zur Übersetzung in Auftrag geben: professionell und mit offiziellem Stempel.

Zeugnisse, Urkunden, Verträge & Co. – beglaubigte Übersetzungen

Sie benötigen Übersetzungen von offiziellen Dokumenten – inklusive Beglaubigung? Bei uns können Sie Ihre vertraulichen und persönlichen Unterlagen zur Übersetzung in Auftrag geben: professionell und mit offiziellem Stempel.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?

Im privaten und geschäftlichen Umfeld

Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt? Sie wollen heiraten, aber Sie und Ihr*e Partner*in haben nicht dieselbe Staatsangehörigkeit? Sie wollen ein Unternehmen im Ausland gründen oder Sie und Ihre Vertragspartner*innen sprechen nicht dieselbe Sprache? Dann kann es sein, dass Sie offizielle Dokumente wie Zeugnisse, Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen oder Geschäftsunterlagen wie Handelsregisterauszüge und Verträge in Form einer beglaubigten Übersetzung benötigen.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die amtlich bestätigte Übersetzung eines Dokuments. Sie muss eine getreue Wiedergabe des Originaldokuments sein, sowohl im Inhalt als auch in der Form. Eine beglaubigte Übersetzung ist stets mit dem Stempel und der Unterschrift eines amtlich ermächtigten Übersetzers bzw. einer amtlich ermächtigten Übersetzerin zu versehen. Hiermit werden die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gern weiter!

Close up von Susanne Schatz beim Umsetzen eines Post-Editing-Auftrags.

Alle Dokumente im Überblick

Von A wie Abiturzeugnis bis Z wie Zwischenbilanz
Wir übersetzen zum Beispiel private Dokumente wie
und geschäftliche Dokumente wie

Ihr Dokument ist nicht dabei? Kein Problem – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und wir besprechen gemeinsam, was genau Sie für Ihr Vorhaben benötigen.

Wenn Sie mögen, können Sie uns Ihre Dokumente auch vorab per E-Mail zusenden, damit wir eine möglichst genaue Einschätzung vornehmen können.
Keine Sorge, Ihre Unterlagen sind bei uns in sicheren Händen!

Zufriedene Kund*innen

Was unsere Kund*innen über unsere Arbeit sagen
Ich bin äußerst zufrieden mit dem Übersetzungsservice von Text first. Das Team ist nicht nur freundlich, sondern auch äußerst professionell. Die Kommunikation verläuft klar und effizient, und die Aufträge werden immer zeitnah erledigt. Ich kann Text first absolut empfehlen und freue mich darauf, weiterhin ihre Dienste in Anspruch zu nehmen.
J. Barone
Geschäftsführerin, WSScholarship UG
Sehr guter Übersetzungsservice.
A. Schulz
Privatkundin
Zeitnahe KVA-Erstellung und im Nachgang auch eine sehr zügige Bearbeitung. Vielen Dank dafür.
A. Voß
Das Studio Torsten Hegner GmbH
Sehr geehrte Frau Schatz, vielen Dank für die Zusendung des Dokuments. Ich möchte mich bei Ihnen für den sehr professionellen Service bedanken.
Beglaubigte Übersetzung eines Studiennachweises, Spanisch–Deutsch

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Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen & Co: So arbeiten wir

Zuständig für die beglaubigten Übersetzungen ist bei uns Susanne Schatz. Sie ist allgemein ermächtigte Übersetzerin vor dem Oberlandesgericht Schleswig für die Sprachen Spanisch und Englisch. Als erfahrene Übersetzerin für die Fachrichtung Recht folgt Frau Schatz den strengen behördlichen Vorgaben und fertigt Ihre beglaubigte Übersetzung sorgfältig und mit dem erforderlichen Fachvokabular an.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Ihre persönlichen Dokumente sind meist so individuell wie Sie selbst. Daher können wir an dieser Stelle keine allgemeingültige oder verbindliche Preisangabe machen. Wenn Sie uns aber einen kurzen Blick auf Ihre Dokumente werfen lassen, erhalten Sie von uns umgehend ein unverbindliches Angebot über die zu erwartenden Kosten.

Susanne Schatz von Text first prüft eine beglaubigte Übersetzung.

Unsere Sprachen

Wir bieten beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden und anderen Dokumente in den folgenden Sprachkombinationen an:

Wie wir im Übersetzungsbüro arbeiten

Schritt für Schritt zu Ihrer perfekten Übersetzung

1. Sie stellen Ihre Anfrage und senden uns die Dokumente (gut lesbar eingescannt als PDF) zu.

Geben Sie bitte an, in welche Sprache die Übersetzung erfolgen soll, zu welchem Zweck die übersetzten Dokumente benötigt werden, zu wann die Übersetzungen fertiggestellt sein soll und – last but not least – wie viele Ausfertigungen Sie benötigen.

2. Wir sichten die Dokumente und machen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

3. Sie erteilen uns den Auftrag – eine kurze E-Mail genügt.

Privatkunden bitten wir beim ersten Auftrag um Zahlung per Vorkasse. Bei Folgeaufträgen ist eine Bezahlung auch nach Zustellung der beglaubigten Übersetzung(en) möglich.

4. Wir fertigen die Übersetzung an und senden sie Ihnen digital und/oder per Post zu, auf Wunsch auch als Einwurfeinschreiben.

Häufige Fragen

... und unsere Antworten!

Das hängt ganz von ihrem Umfang ab. Grundsätzlich streben wir eine zeitnahe Fertigstellung an, da persönliche Dokumente meist kurzfristig benötigt werden. Wenn möglich, planen Sie bitte fünf Arbeitstage ein, wenn es sich um ein Standarddokument wie eine Geburts- oder Heiratsurkunde handelt. Bei umfangreicheren Dokumenten kann es auch mal etwas länger dauern.

Nicht zwingend. Mittlerweile – nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie – wird es von den meisten Behörden und Institutionen allgemein akzeptiert, wenn Sie uns eine digitale Kopie zur Verfügung stellen. Das spart Ihnen nicht nur Zeit, sondern ermöglicht uns zudem eine kontaktlose Zusammenarbeit. Aus dem Beglaubigungsvermerk geht dann hervor, dass die Übersetzung auf der Grundlage der Kopie angefertigt wurde. Achtung: Bitte versenden Sie die Unterlagen als PDF-Dokument, nicht als JPG- oder TIFF-Datei.

Laut den gerichtlichen Vorgaben muss eine beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen, Urkunden & Co. optisch genauso aufgebaut sein wie das Original. Über der Übersetzung muss deutlich geschrieben stehen, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt. Das Ende der Übersetzung muss klar ersichtlich sein. Dies wird durch einen Strich unter dem Inhalt der Urkunde gekennzeichnet. Es folgt ein Beglaubigungsvermerk mit Datum, Unterschrift und Stempel des ermächtigten Übersetzers oder der Übersetzerin. Das Dokument, das für die Übersetzung vorgelegen hat, muss hinten angeheftet sein.

 

Die Echtheit einer Urkunde wird entweder mit einer konsularischen Legalisation bestätigt oder durch die Haager Apostille vorgenommen. Jede Apostille ist registriert, enthält das Datum der Ausstellung und eine einzigartige Nummer. Außerdem enthält sie Angaben zum Land, in dem ein Dokument ausgestellt wurde, Angaben zur ausstellenden Person (zum Beispiel dem Notar oder der Notarin) sowie dem Ort, an dem die Echtheit bestätigt wurde und der Behörde, die die Apostille ausgestellt hat. Die Haager Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie hat jedoch Mustercharakter. Für ihre Ausstellung ist die Mitwirkung eines Konsularbeamten nicht erforderlich. Das spart in der Regel Zeit und Kosten.

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