Corporate Sustainability Reporting
Mit der neuen EU-Richtlinie wird sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen beinahe verfünffachen: neben den großen sind nun auch mittlere und kleinere Wirtschaftsbetriebe betroffen. Die Berichtsanforderungen der CSRD sind bereits mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 in Kraft getreten, gelten aber erst mal nur für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen, der zukünftig schrittweise erweitert wird.